Information zum Hinweisgeberschutzgesetz

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie über Ihre Rechte als Hinweisgeber in unserem Unternehmen zu informieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt) wurde am 02. Juli 2023 in Deutschland verabschiedet und stellt eine bedeutende Neuerung dar, um diejenigen zu schützen, die Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder andere Missstände innerhalb unseres Unternehmens melden.

Beispiele von Verstößen:

  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug

Sollten Sie selbst betroffen sein oder eine Beobachtung gemacht haben, dann möchten wir Sie ermutigen sich über die folgenden Wege zu melden.

  • Online: Nutzen Sie den hinterlegten QR-Code zum einreichen Ihres Hinweises. Über ein Formular können Sie die Meldung abgeben.
  • E-Mail: Schildern Sie Ihr Anliegen an die interne Meldestelle per E-Mail an info@whistlepower.de.